STORNORICHTLINIEN
Zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes Ihrer Behandlung ist es notwendig, dass die vereinbarten Termine und Behandlungszeiten exakt eingehalten werden. Wir ersuchen Sie daher, vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht eingehalten werden können, zeitgerecht – also spätestens einen Werktag (24 Stunden) im Voraus – abzusagen. In unserer Ordination werden verbindliche Termine vergeben, die individuell auf Ihre geplante Behandlung abgestimmt sind.
Wir sind daher auf Ihre Zuverlässigkeit angewiesen!
-
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte frühestmöglich – jedoch spätestens 24 Stunden (an Werktagen) davor.
-
Für Montagstermine können wir Stornierungen bis spätestens freitags, 12 Uhr, akzeptieren.
-
Terminabsagen nehmen wir bevorzugt telefonisch, aber auch per E-Mail entgegen.
Eine rechtzeitige Absage gibt uns die Möglichkeit, Ihren Termin an andere Patienten weiterzugeben, die diesen dringend benötigen!
-
Im Fall einer nicht rechtzeitigen bzw. einer fehlenden Terminabsage beträgt das Ausfallhonorar 80 Prozent des Behandlungshonorars, jedoch zumindest 324 € pro Stunde (lt. autonomen Honorarrichtlinien der österreichischen Zahnärztekammer Stand 2025).
-
Das Ausfallhonorar für einen Prophylaxe-Termin (Professionelle Zahnreinigung) beträgt 112 € pro Einheit.
Bei wiederholt verspätetem Erscheinen oder wiederholtem Absagen von Terminen sehen wir uns dazu berechtigt, die Fortsetzung der Behandlung abzulehnen.
Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten und hoffen auf einen guten Erfolg der Behandlung